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   OLG Karlsruhe, 10.12.1986 - 1 Ws 247/86   

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https://dejure.org/1986,8144
OLG Karlsruhe, 10.12.1986 - 1 Ws 247/86 (https://dejure.org/1986,8144)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.12.1986 - 1 Ws 247/86 (https://dejure.org/1986,8144)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Dezember 1986 - 1 Ws 247/86 (https://dejure.org/1986,8144)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 07.02.1996 - 1 Ws 19/96
    Die zu § 57 Abs. 1 StGB entwickelten Grundsätze (vgl. Senatsbeschlüsse vom 09.10.1987 - 1 Ws 202/87 = NStZ 1988, 73 und vom 10.12.1996 - 1 Ws 247/86 - = Die Justiz 1987, 192) gelten insoweit sinngemäß.«.

    Die zu § 57 Abs. 1 StGB entwickelte ständige Senatsrechtsprechung (vgl. Senatsbeschluß vom 09.10.1987 -1 Ws 202/87- = NStZ 1988, 73 f.; Beschluß vom 10.12.1986 -1 Ws 247/86- = Die Justiz 1987, 192 m.w.N.) gilt auch für die Prognosebeurteilung im Rahmen des § 36 Abs. 1 Satz 3 BtMG , geht es doch bei beiden Vorschriften darum zu beurteilen, ob der Verurteilte zukünftig keine Straftaten mehr begehen wird.

    Die Unverschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK steht einer Verwertung dieser vom Verurteilten eingestandenen neuerlichen Straftaten und des amtsgerichtlichen Urteils nicht entgegen (vgl. zu § 57 StGB Senatsbeschluß vom 10.12.1986 -1 Ws 247/86= Die Justiz 1987, 192 sowie zu § 56f StGB Senatsbeschluß vom 04.03.1994 -1 Ws 58/94-; ebenso zu § 56f StGB BVerfG NStZ 1991, 30 und OLG Karlsruhe Die Justiz 1993, 387 f. m.w.N.).

    Im Rahmen des § 36 Abs. 1 Satz 3 BtMG geht es ebensowenig wie im Verfahren nach §§ 56f und 57 StGB um Rechtsfolgen aus den neu begangenen Straftaten, vielmehr um die Frage der Weitervollstreckung einer bereits rechtskräftig erkannten Strafe bei ungünstiger Prognosebeurteilung (Senatsbeschluß vom 10.12.1986 -1 Ws 247/86- = Die Justiz 1987, 192 m.N.).

  • OLG Hamm, 10.01.2000 - 2 Ws 351/99

    Kosten des Pflichtverteidigers als Verfahrenskosten

    Nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. dazu die zahlreichen Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Art. 6 MRK Rn. 21 und insbesondere auch Beschlüsse des 1. Strafsenats des OLG Hamm vom 23. Oktober 1986 - 1 Ws 247/86, vom 21. Juni 1994 - 1 Ws 182/94 und vom 25. Juli 1995 - 1 Ws 369/94) kann aus diesen Regelungen - entgegen der Ansicht des ehemaligen Angeklagten - aber ein Anspruch auf endgültige Freistellung des im Entstehungszeitpunkt mittellosen Verurteilten von den Pflichtverteidigerkosten nicht hergeleitet werden.
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